Hermann Bonnus

Der Namensgeber der Bonnuskirche

Hermann Bonnus ist der Reformator Osnabrücks und des Osnabrücker Landes. Im Jahre 1542 beschloß der Rat der Stadt die lutherische Lehre einzuführen. Dazu entlieh man sich für drei Monate vom Rat der Stadt Lübeck den dortigen Superintendenten Hermann Bonnus. Er blieb drei Jahre und wirkte "in Vollmacht und Freudigkeit".

Am 2. Februar 1543 (Maria Lichtmeß) hielt er die erste evangelische Predigt in der Ratskirche St. Marien. Seither ist der 2. Februar in Osnabrück Reformationsfesttag, der offiziell allerdings nicht mehr begangen wird. Als Kenner des Osnabrücker Landes, seiner Bräuche und seiner Menschen verfaßte Bonnus die "Christliche Kerkenordnung für Ossenbrügge". Sie enthielt klare Anweisungen wie zu predigen sei, was die Pastoren zu tun hätten und wie man sie bezahlen sollte. Sie ordnete den Dienst der Küster, Organisten, Totengräber und Armenpfleger und gab Anweisungen für den Schulunterricht. Die Kirchenordnung schrieb sogar vor, wer, was und wieviel zu Taufen, Hochzeiten und Begräbnissen essen durfte. Für Konfirmationen enthielt die Kirchenordnung keine Regelungen, weil es sie zu der damaligen Zeit noch nicht gab.

Hermann Bonnus wurde am 12. Februar 1504 in Quakenbrück als Sohn eines Schuhmachers aus der Bauernschaft Bunnen geboren. Daher stammt der latinisierte Name Bonnus. Wegen seiner Begabung hatte er die Lateinschule in Münster besuchen dürfen und in Wittenberg bei Martin Luther Theologie studieren können. Er übersetzte die Bibel ins Plattdeutsche und dichtete viele Kirchenlieder. Nach längerer Krankheit starb Hermann Bonnus an seinem 44. Geburtstag 1548 in Lübeck.

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